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   AG Hamburg, 13.09.1994 - 36a C 2572/94   

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https://dejure.org/1994,10141
AG Hamburg, 13.09.1994 - 36a C 2572/94 (https://dejure.org/1994,10141)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.1994 - 36a C 2572/94 (https://dejure.org/1994,10141)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 1994 - 36a C 2572/94 (https://dejure.org/1994,10141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Fotomodells auf eine Lizenzgebühr anläßlich einer Veröffentlichung einer Aufnahme von ihr bei einer Alltagstätigkeit in einem Bildband; Voraussetzungen für die Beanspruchungs des üblichen Entgelts bei unbefugter kommerzieller Benutzung des Fotos einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Photomodell / Fotomodell

    § 812 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1995, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Insofern ist unerheblich, dass die unzulässige Bildnisverwendung im Rahmen einer gewinnsteigernden Sensationsberichterstattung erfolgt war und/oder zumindest den Gewinn des Presseorgans durch Steigerung der Auflage erhöhen konnte (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 28/31 f., siehe auch BGH v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04, NJW 2006, 605 Rn. 17 und zuvor ähnlich AG Hamburg v. 04.09.1990 - 36 a C 288/90, GRUR 1991, 910 f., v. 13.09.1994 - 36a C 2572/94, AfP 1995, 528, allgemein Staudinger/ Hager , BGB, 2017, Das Persönlichkeitsrecht, C 253) Soweit der BGH a.a.O. zwar auch betont hat, dass jedenfalls bei Prominenten u a. der Abbildung, dem Namen sowie sonstigen Merkmalen der Persönlichkeit ein wirtschaftlicher Wert zukomme und dass die jeweilige Persönlichkeit diese Popularität und ein damit verbundenes Image wirtschaftlich dadurch verwerten könne, dass sie Dritten gegen Entgelt gestatte, ihr Bildnis oder ihren Namen, aber auch andere Merkmale der Persönlichkeit werblich einzusetzen (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 23), könnte dieser Aspekt zwar für solche Personenkreise - zu denen auch der Kläger gehört - theoretisch eine etwas weitergehende Lesart tragen.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Insofern ist nach der Rechtsprechung dann auch unerheblich, dass die unzulässige Bildnisverwendung im Rahmen einer gewinnsteigernden Sensationsberichterstattung erfolgt war und/oder zumindest den Gewinn des Presseorgans durch Steigerung der Auflage erhöhen helfen konnte (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 28/31 f.; siehe auch BGH v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04, NJW 2006, 605 Rn. 17 und zuvor ähnlich AG Hamburg v. 04.09.1990 - 36 a C 288/90, GRUR 1991, 910 f.; v. 13.09.1994 - 36a C 2572/94, AfP 1995, 528; allgemein Staudinger/ Hager , BGB, 2017, Das Persönlichkeitsrecht, C 253).
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